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 EA Origin - Datenspionage Nächstes Thema anzeigen
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Contador
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Beitrag Titel: EA Origin - Datenspionage
Verfasst am: 29.09.11 17:32
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Nachdem ich mich über die Plattform Origin etwas schlauer gemacht habe, kamen doch einige interessante/merkwürdige Dinge zu Tage.
Das Origin mit Datenspionage etc. etwas zu tun hat, sollte jeder schonmal gehört haben.
In den ABG's finden sich aber sogar rechtswidrige Formulierungen, die jeder, der BF3 spielen will, einwilligen muss:
Zitat:
You agree that EA may collect, use, store and transmit technical and related information that identifies your computer (including the Internet Protocol Address), operating system, Application usage (including but not limited to successful installation and/or removal), software, software usage and peripheral hardware, that may be gathered periodically to facilitate the provision of software updates, dynamically served content, product support and other services to you, including online services. EA may also use this information combined with personal information for marketing purposes and to improve our products and services. We may also share that data with our third party service providers in a form that does not personally identify you.
IF YOU DO NOT WANT EA TO COLLECT, USE, STORE, TRANSMIT OR DISPLAY THE DATA DESCRIBED IN THIS SECTION, PLEASE DO NOT INSTALL OR USE THE APPLICATION. This and all other data provided to EA and/or collected by EA in connection with your installation and use of this Application is collected, used, stored and transmitted in accordance with EA's Privacy Policy located at www.ea.com. To the extent that anything in this section conflicts with the terms of EA's Privacy Policy, the terms of the Privacy Policy shall control.


Sprich, Origin ist in der Lage, den gesamten PC inklusiver aller Inhalte einzulesen und weiterzuversenden. Soweit ich weiß ist das in Deutschland rechtswidrig.
Ebenso ist für die Beta von BF3 erforderlich, einen Altersnachweis per Personalausweisnummer zu machen.
Meine Bestellung von BF3 wurde somit stoniert, und Origin deinstalliert.
Sämtliche Computerdaten auszulesen, an EA zu schicken und sogar an Dritte (wenn auch annonym) weiter zusenden ist eindeutig ein Schritt zu weit.


Weitere Infos u.a. hier und hier
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xXNoahXx
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rpgchar

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Beitrag Titel:
Verfasst am: 29.09.11 17:58
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Hab ich auch gehört... aber ich muss sagen das mich das, auch wenn es schon hart ist, eigentlich nicht dazu bringt, irgendwie Origin zu deinstallieren und BF3 zu stonieren...
Ich werde mir auch die Beta downloaden...

Und wenn ich mir BF3 bestellt habe, und es dann installiere, werde ich ja wohl nicht meine Daten einschreiben müssen, die Altersverifizierung hab ich ja schon beim Kauf des Produkts nachgewiesen, oder irre ich mich da?

Von daher, BF3 Beta Nachts downloaden, und wenns angekommen ist, installieren, ist doch nicht verbunden mit der Eingabe seiner Daten oder? Ich weiß es nicht genau...
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General Jack
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 29.09.11 18:04
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oO hab BF3 Beta drauf und paar EA Games. Kurz PW ändern.

_________________
ok
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Nosferatu
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 29.09.11 18:28
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Hmm. In dem verlinkten Thread Beitrag steht dann noch das Steam sowas nicht tut.

Also in einem Punkt stimmt das wohl. Steam fragt nach ob man an den Hardware Umfragen teilnehmen will.
Das ungefragt zu machen und auszuwerten ist zwar nicht die feinste Art kommt aber öfter mal vor.

"Application usage (including but not limited to successful installation and/or removal)"
Ich bin mir ziemlich sicher das da nur die eigene Software gemeint ist und das macht Steam genauso!!
Habt ihr euch schonmal gefragt wie sowas zustande kommt:
http://www.steampowered.com/status/ep2/ep2_stats.php

Ich mein das ist immerhin ein Singelplayer Spiel und Valve kennt da von jedem Spieler genau jeden Punkt wo er gestorben ist?
Und da heist es der Onlinezwang dient dazu um sicherzustellen das es keine Raubkopie ist...
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Syd
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 29.09.11 18:29
Antworten mit ZitatNach oben

Laut Origin AGB dürfen wir nichtmal gegen EA klagen...
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xXNoahXx
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 29.09.11 19:10
Antworten mit ZitatNach oben

Solang ich dort keine wichtigen Daten eingeben muss für BF3 ist mir das total Schnuppe. Ist zwar scheiße... aber mir relativ...
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Arkaner
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 29.09.11 19:34
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So wie ich das verstehe geht es nicht gerade um Daten, die du eingibst...

_________________
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Syd
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 29.09.11 19:39
Antworten mit ZitatNach oben

... sondern um die Daten die du auf deinem PC gespeichert hast.

Die Polizei darf sowas nicht.
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Matti-Cromwell
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 29.09.11 20:02
Antworten mit ZitatNach oben

Syd hat folgendes geschrieben:
... sondern um die Daten die du auf deinem PC gespeichert hast.
[...]

....wie kennwörter, Kontodaten, Gecrackte Spiele, Persöhnliche Daten die du nie Preisgeben würdest....

_________________
mmer wenn du denkst, dümmer gehts nicht mehr, die Messlatte für Intelligenz liegt schon so weit unten, da KANN keiner mehr drunterpassen, siehst du beim Intelligenzlimbo den nächsten pfeifend aufrecht stehend drunter durchlaufen....
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xXNoahXx
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 29.09.11 21:28
Antworten mit ZitatNach oben

Matti-Cromwell hat folgendes geschrieben:
Syd hat folgendes geschrieben:
... sondern um die Daten die du auf deinem PC gespeichert hast.
[...]

....wie kennwörter, Kontodaten, Gecrackte Spiele, Persöhnliche Daten die du nie Preisgeben würdest....


Dachte die greifen nur auf EA-eigene Dateien zu? Ach was weiß ich... sollen sie mich halt ausspionieren...
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Contador
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 30.09.11 00:01
Antworten mit ZitatNach oben

Und dann kommt Annonymus und klaut alle deine Daten über die EA Server..
Inklusive Riesenskandal wie bei Sony bla blub.
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landalas







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Beitrag Titel:
Verfasst am: 30.09.11 14:55
Antworten mit ZitatNach oben

Ich kann zwar einerseits verstehen dass man sich darüber aufregt und dass das vor allem nicht ok ist, aber neu ist dass nicht, und es wird bei JEDEM von uns schon gemacht. Jeder der Windows hat wird so ausspioniert, jeder der nur irgendein erdenkliches antivirenprogramm hat, steam usw.u.sf. Deshalb verstehe ich nicht wieso man sich so aufregt, dass EA die daten von einem haben will, während man aber ohne mit der wimper zu zucken seine daten an andere firmen weitergibt. Im Falle von EA ist dass natürlich ein klein wenig anders mit der Personalausweiskontrolle, aber naja.

_________________
mfg Landa
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Hoku




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Beitrag Titel:
Verfasst am: 30.09.11 14:59
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Du scheinst nicht zu verstehen was EA für Daten erhebt. Das ist nicht mit Steam, Windows & Co. vergleichbar.
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Nosferatu
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 30.09.11 15:07
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Also mal abgesehen von der ungefragten Hardwareüberwachung glaub ich nicht das EA mehr Daten erhebt als EA
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Hoku




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Beitrag Titel:
Verfasst am: 30.09.11 15:31
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Nosferatu hat folgendes geschrieben:
Also mal abgesehen von der ungefragten Hardwareüberwachung glaub ich nicht das EA mehr Daten erhebt als EA


Genau so sehe ich das auch! Mr. Green

EA erhebt auch Installationen von jeglicher Art Software, sowie genaue Daten von Installationen und Deinstallationen. Hinzu kommt das sie sich das Recht einräumen das sie es sogar mit Dritten, zu Werbezwecken weiterverwenden dürfen. Was EA sonst noch im Hintergrund macht weiss man noch nicht.
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Der Hirsch
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 30.09.11 15:48
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Bin gespannt ob man diese Textstelle auch aus den AGBs streicht, weil sich die Spieler dagegen wehren.

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]Imperium[Bas
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 30.09.11 21:23
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@Hoku: Und die Erfahrung zeigt, was missbraucht werden kann, WIRD missbraucht werden.

>>Laut Origin AGB dürfen wir nichtmal gegen EA klagen...<<
Diese Textpassage dürfte in Deutschland wohl auf jeden Fall sittenwidrig und damit ungültig sein.

Ein Teil der restlichen AGB sicherlich auch; bzw. evtl. sogar die gesamte AGB im Allgemeinen. Warum? Die AGB bekommt man ja erst nach dem Kauf zu sehen.

Das ist ja wie wenn ich mir einen Tisch für 50 Mücken kaufe und mir der Händler hinterher sagt: Den dürfen sie aber nicht weiterverkaufen, im Wohnzimmer nutzen oder bei einem Umzug mitnehmen.

Wenn ich etwas kaufe, gebe ich eine Willenserklärung ab, dass ich mit den Umständen des Kaufes einverstanden bin. Ich kann aber mit Umständen nicht einverstanden sein, wenn ich sie vor dem Kauf nicht kenne.

Ja, auch wenn die AGB in DL ungültig sein mag, könnt ihr euch sicher sein, dass EA trotzdem darauf pupsen wird - Egal, ob die AGB in DL valid ist oder nicht, die Daten werden sehr wahrscheinlich dennoch erhoben.

Wobei auch noch ein Problem darstellen könnte, dass EA im Ursprung kein deutsches Unternehmen ist.

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Nikita
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 30.09.11 22:48
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]Imperium[Bas hat folgendes geschrieben:

>>Laut Origin AGB dürfen wir nichtmal gegen EA klagen...<<
Diese Textpassage dürfte in Deutschland wohl auf jeden Fall sittenwidrig und damit ungültig sein.

Hat sich schonmal jemand die Nutzungsbedingungen und vor allem den oben erwähnten Teil durchgelesen?
Dann stößt man nämlich unweigerlich auf folgenden Satz:
Zitat:
Diese Regelung betrifft alle Konsumenten im vollen rechtlichen Umfang, schließt aber ausdrücklich die Bewohner von Quebec, Russland, der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aus.


Was uns zu folgendem Satz bringt...
]Imperium[Bas hat folgendes geschrieben:

Ein Teil der restlichen AGB sicherlich auch; bzw. evtl. sogar die gesamte AGB im Allgemeinen. Warum? Die AGB bekommt man ja erst nach dem Kauf zu sehen.

..., denn ich habe mir nichts von EA gekauft um die oben genannten Nutzungsbedingungen von EA lesen zu können. Sie sind nämlich leicht zugänglich auf der Seite von EA/Origin zu finden. Für alle die jetzt nicht auf der EA- Originseite unten auf "EA Nutzungsbedingungen" klicken wollen können es hier machen.
Wer sich nun schon ein Spiel von EA im Laden gekauft hat, der wird sicherlich von EA das Geld zurück bekommen, wenn man ihnen schreibt und erklärt, dass man mit den AGB nicht einverstanden ist.
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Syd
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 30.09.11 23:04
Antworten mit ZitatNach oben

Als Europäer muss man aber trozdem vor ein Englisches Gericht ziehen. Rolling Eyes
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]Imperium[Bas
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 30.09.11 23:21
Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
..., denn ich habe mir nichts von EA gekauft um die oben genannten Nutzungsbedingungen von EA lesen zu können. Sie sind nämlich leicht zugänglich auf der Seite von EA/Origin zu finden. Für alle die jetzt nicht auf der EA- Originseite unten auf "EA Nutzungsbedingungen" klicken wollen können es hier machen.

Negativ, zumindest in DL zählt, was du beim Produktkauf für Informationen bekommst. Die AGB könnte IMHO höchstens dann für voll gelten, wenn sie auf der Packung stehen.

Beispiel Tisch erneut, selbe Regeln. Was wäre denn, wenn mir im Nachhinein der Verkäufer/Vertreiber sagen würde: "Tja, die AGB hättest du eben im NEtz lesen sollen."
Dem würden doch wir alle einen fetten Stinkefinger zeigen, oder nicht?

Zitat:
Wer sich nun schon ein Spiel von EA im Laden gekauft hat, der wird sicherlich von EA das Geld zurück bekommen, wenn man ihnen schreibt und erklärt, dass man mit den AGB nicht einverstanden ist.

Natürlich...
Und wenn tatsächlich, dann aber sicherlich nciht ohne Weiteres, erst einmal wird wohl versucht, dich totzuquatschen, um dir den "Unsinn" aus dem Kopf zu treiben.

Nikita, gib mal Verweis zu den AGB, betrifft "Diese Regelung" welchen Absatz?

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Nikita
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 02.10.11 00:33
Antworten mit ZitatNach oben

So dann antworte ich auch mal. Vorher wollte ich nur das schöne Wetter genießen.

Syd hat folgendes geschrieben:
Als Europäer muss man aber trozdem vor ein Englisches Gericht ziehen. Rolling Eyes
Nein muss man nicht. Nach deutschem Recht in § 38 ZPO geregelt, oder europarechtlich in den Art. 15,17 EuGVVO. Immer vorausgesetzt wir reden von Verträgen zwischen Verbrauchern und Kaufleuten/Unternehmern.


]Imperium[Bas hat folgendes geschrieben:

Nikita, gib mal Verweis zu den AGB, betrifft "Diese Regelung" welchen Absatz?

Ich weiß nicht was du mit "Diese Regelung" meinst. In erster Linie, sollte das eine Spitze sein.
Aber: Du hast insofern recht, als AGB, oder wie es bei der Installation immer so schön heißt EULA, nach Vertragsschluss keine Wirkung entfalten. Der Hinweis auf der Verpackung, dass du dir die Nutzungsbedingungen im Internet angucken kannst reicht oft nicht aus. Wann AGB in den Vertrag gültig mit einbezogen werden regelt § 305 Abs. 2 BGB.
In dem Fall, dass du die Nutzungsbedingungen erst bei der Installation und nach Kauf liest, kannst du natürlich die AGB (Nutzungsbedingungen) getrost ignorieren, sogar akzeptieren, ohne dass sie für dich bindend sind.
Bei Käufen im Internet sieht das wieder anders aus. Denn dort wirst du wiederum vor Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen und kannst meistens den Artikel nur kaufen, wenn du diese akzeptierst.
Also bezogen auf einen Kauf im Laden hast du unter Umständen recht, aber nicht, wenn du es auf einer Internetseite kaufst.
Bezogen auf die generelle Unwirksamkeit der gesamten AGB.
(EDIT: Natürlich können dennoch auch bei gültig in den Kaufvertrag eingebundenen AGB Teile dieser unwirksam sein, was aber nicht die Wirksamkeit der restlichen AGB berührt)

In diesem Rahmen ist aber auch das BGH-Urteil von 2010 zu Half-Life 2 ganz interessant.
Leitsatz hat folgendes geschrieben:
Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann.

Aber auch:
Zitat:
Entscheidend sei insofern, dass mit der DVD-Rom nicht ein offline und mit einem PC spielbares Programm erworben werde, sondern der Kunde - wie ihm beim Kauf regelmäßig bewusst sei - nur eines von mehreren Elementen erhalte, die zum bestimmungsgemäßen Spielbetrieb erforderlich seien.

Es lohnt sich das ganze Urteil zu lesen, denn dort wird unter anderem auch Stellung zu auf die Rückseite gedruckten Hinweisen genommen.

Mir ist das alles relativ egal. Seltsam finde ich nur, dass sich Leute über so etwas aufregen, , dann aber bei Facebook (ohne über die AGB von Facebook reden zu wollen!) freiwillig viel persönlichere Daten frei zugänglich machen. Das klingt erstmal widersinnig.
Ganz davon abgesehen, dass die Nutzung von manchen Daten auch positive Effekte haben kann. (Das meine ich ernst) Wenn man schon Werbung ertragen muss, warum dann nicht solche, die auf meine Geschmack abgestimmt ist? Wenn anscheinend manche "Sachen" bei Kunden nicht gut ankommen, warum dann nicht durch auslesen der Daten im Hintergrund permanent für zufriedenere Kunden sorgen. Wer hat schon Lust an einer Umfrage teilzunehmen. Ich glaube jeder von uns klickt das nervige Fenster weg, in dem man gefragt wird, ob man ein paar Minuten Zeit hat um wenige Fragen zu beantworten. Man könnte es auch als Service betrachten. Natürlich ist mir aber auch klar, dass die Unternehmen das nicht nur zu wohltätigen Zwecken machen. Aber sie basteln auch die Spiele nicht um uns einen Gefallen zu machen, sondern um Geld zu verdienen.
Die negativen Aspekte muss ich ja nicht aufzählen, die wurden ja mehr oder weniger schon genannt.


Zuletzt bearbeitet von Nikita am 02.10.11 01:42, insgesamt einmal bearbeitet
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Syd
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 02.10.11 01:40
Antworten mit ZitatNach oben

Das mit dem englischen Gericht steht in der EA AGB

Im übrigen bin u.a. aus solchen Gründen nicht bei Facebook...
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Nikita
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 02.10.11 01:49
Antworten mit ZitatNach oben

Mist, du warst schneller.
Ich habe grade in dem Post über dir noch folgenden Satz eingefügt:
(EDIT: Natürlich können dennoch auch bei gültig in den Kaufvertrag eingebundenen AGB Teile dieser unwirksam sein, was aber nicht die Wirksamkeit der restlichen AGB berührt)
Du kannst also nicht durch AGB "geltendes Recht außer Kraft setzen".
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[BB]-Turmfalke
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 02.10.11 01:52
Antworten mit ZitatNach oben

Solange das so umstritten bleibt - Spiel für mich gestorben.
Diese ganze Datenscheiße macht extrem viele gute Ideen zunichte.

Jemand 'ne Ahnung wie das mit CoD Mw3 mit dem Elite Ding sein wird?

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You better lose yourself in the music, the moment
You own it, you better never let it go
You only get one shot, do not miss your chance to blow
This opportunity comes once in a lifetime yo


"Ich lagge nicht, ich mache produktive Bewegungen"
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Nikita
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Beitrag Titel:
Verfasst am: 02.10.11 02:19
Antworten mit ZitatNach oben

Da ist doch nichts umstritten.
Du musst dir nur eine Frage stellen:
"Bist du bereit, dass EA Daten von dir sammelt, um deren Spiele zu spielen?"
Den Rest erledigt für dich das Gesetz. Denn wenn du überlegst gegen EA gerichtlich vorzugehen, wirst du hoffentlich schlau genug sein dir einen Anwalt zu nehmen. Und dieser weiß, welches Gericht zuständig ist.
Zu überprüfen inwiefern die AGB zulässig sind überlässt du sowieso lieber den Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden. Denn die haben das nötige Kleingeld und Interesse und sind auch klageberechtigt.
Nutze lieber die komfortable Situation in Deutschland und der EU leben zu können, mit seinen Verbraucherschützenden Verordnungen/Richtlinien/Gesetzen.
Ein kleiner Exkurs am Rande.
Verbraucherschutz beruht nicht auf dem Gedanken, dass alle Unternehmen böse sind und versuchen einen mit fiesen Geschäftsbedingungen über den Tisch zu ziehen, sondern grade um den schwächeren der beiden Vertragsparteien zu schützen. Das Unternehmen versucht meist nur für sich Vorteilhafte Verträge abzuschließen.
Indem es eben versucht sich das Gericht auszusuchen, welches für sie vorteilhaft ist. Indem es versucht durch Datenspeicherung an für sie nützliche Informationen zu kommen. Ich denke im Grunde ist daran auch nichts verwerfliches zu sehen. Jeder ist in erster Linie auf seinen eigenen Vorteil bedacht. Niemand verkauft bei Ebay seine Sachen, weil er dem anderen eine Freude machen möchte. Ziel ist Gewinn. Unter Privatpersonen sind aber beide Parteien gleich Schutzwürdig. Das heißt nichts anderes, als dass sowohl Verkäufer als auch Käufer (im Idealfall) den gleichen Wissenstand haben. Oder böse formuliert: es stehen sich zwei Laien gegenüber.
Nur liegt es in der Natur der Sache, dass der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher als Privatperson einen Informations- und Wissensvorsprung inne hat. Da er mit der Materie und durch seine Größe und Erfahrung (bezogen auf Vermögen und z.B. seine Rechtsabteilung) dem privaten Überlegen ist versucht der Gesetzgeber durch den Verbraucherschutz den Privaten zu unterstützen. Durch die Informationspflicht des Unternehmers wird versucht den Verbraucher auf ein gleiches Wissensniveau zu heben. Durch andere Regelungen wird der finanziell schwächere Verbraucher geschützt und auch seine rechtliche Unerfahrenheit berücksichtigt.
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